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  1. Gesetzesinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85 – Initiative) Publikation Amtsblatt Ablauf 18-Monate-Frist: Zustandegekommen Publikation Amtsblatt 05.11.2021 05.05.2023 Ja (12.05.2023) Gesetzesinitia
  2. Das Volk hat das Recht, mit einer Initiative Begehren zu stellen auf: a) Total- oder Teilrevision der Verfassung; b) Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes; c) Erlass eines Beschlusses des Kan
  3. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
  4. Zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzipes (pdf, 16 KB) Links zu den Gesetzen • Informations- und Datenschutzgesetz • Informations- und Datenschutzverordnung Materialien Botschaft zum Informations- u