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  2. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
  3. Zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzipes (pdf, 16 KB) Links zu den Gesetzen • Informations- und Datenschutzgesetz • Informations- und Datenschutzverordnung Materialien Botschaft zum Informations- u