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  1. Der Registraturplan darf keinen zu wenig differenzierten Detaillierungsgrad aufweisen, sonst können die zu einem Sachgeschäft gehörenden Dokumente nicht effizient zusammengestellt werden. Folge: in de
  2. Die Erarbeitung bzw. Überarbeitung eines Registraturplans bedingt ein systematisches, projektmässiges Vorgehen. Dies setzt eine Zusammenarbeit von Registratur- und Archivverantwortlichen, Sekretariats
  3. Tritt ein neuer Registraturplan in Kraft, so werden die noch laufenden Sachgeschäfte in die neue Ablage übernommen, die abgeschlossenen Sachgeschäfte hingegen werden nach der Ordnung des alten Registr