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  1. Die Daten der amtlichen Vermessung müssen gemäs Art. 53 der Geoinformationsverordnung (GeoIV) bis 31. Dezember 2016 im Bezugsrahmen LV95 vorliegen. Im Kanton Solothurn werden die Daten der amtlichen V
  2. Die Grenzzeichen markieren die Grenzen im Gelände. Als Grenzzeichen werden mehrheitlich Granitsteine oder Messingbolzen verwendet. In seltenen Fällen werden Grenzpunkte auch mit Rohren, Kunststoffmark
  3. Grundsätzlich besteht eine allgemeine Zeugnispflicht. Personen, die zur beschuldigten Person in einer nahen Beziehung stehen, beispielsweise Verwandte, Verschwägerte, Ehegatten, Lebenspartner/innen, S
  4. Ja, jederzeit. Die Briefe unterstehen jedoch der Kontrolle durch die Staatsanwaltschaft. Insbesondere darf sich der Inhalt der Schreiben nicht auf den Gegenstand der Untersuchung etc. beziehen. Die Ad
  5. Ja, mit einer Besuchsbewilligung der Staatsanwaltschaft. Ein Besuch darf aber den Untersuchungszweck nicht gefährden und ist nur im Rahmen der Anstaltsordnung und nur in Absprache mit der Gefängnisver
  6. Grundsätzlich nein. Angaben zum Inhalt des Verfahrens kann bzw. darf Ihnen nur die beschuldigte Person selber machen. zurück zu den Fragen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatsanwaltschaft
  7. Grundsätzlich nein, da das Untersuchungsverfahren geheim ist. Ist der Zeuge/die Zeugin aber zugleich Opfer, d.h. in der körperlichen, sexuellen oder psychischen Integrität unmittelbar beeinträchtigt w