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  1. Gesetzliche Grundlagen Einfuehrungsgesetz_zum_Schweizerischen_Zivilgesetzbuch__BGS_211.1_.pdf (pdf, 736 KB) Notariatsverordnung__BGS_129.11_.pdf (pdf, 216 KB) Bewilligung zur Berufsausübung (Formulare
  2. Rechtsgrundlagen IVöB (pdf, 274 KB) Submissionsgesetz (pdf, 618 KB) Submissionsverordnung (pdf, 644 KB) Dienstleistungen nach GPA (pdf, 791 KB) Bauleistungen nach GPA (pdf, 798 KB) Musterbotschaft INÖ
  3. Gesetzliche Grundlagen Juristische Prüfungsverordnung (pdf, 567 KB) Juristische Prüfungskommission Personelle Zusammensetzung (pdf, 16 KB) Prüfungen Neue Prozessordnung 2011 (pdf, 30 KB) Prüfungsdaten
  4. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw
  5. Einforderungen von Entschädigungen für unentgeltliche Verbeiständung und Ausfallhaftung sowie von Parteientschädigungen in der kantonalen Verwaltung Merkblatt Einforderung von Entschädigungen (pdf, 76
  6. Weisungen zur Handhabung der unentgeltlichen Rechtspflege in der kantonalen Verwaltung (Hinweis: Das entsprechende Gesuch ist stets bei derjenigen Behörde einzureichen, welche für das jeweilige Verfah
  7. Die Ratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 130 Franken pro Halbtag und ein solches von 200 Franken für eine ganztägige Sitzung oder für mehrere Sitzungen am gleichen Tag. Für das Präsidium wird
  8. Gesetzlich stehen unter dem Titel «Fraktionsbeiträge» jeder Fraktion ein Sockelbeitrag von 10'000 Franken pro Jahr und für jedes Fraktionsmitglied ein Kopfbeitrag von 1'500 Franken zur Verfügung. Die
  9. Ausser den an die Teilnahme an Sitzungen geknüpften Sitzungsgeldern erhalten alle Ratsmitglieder eine pauschale Grundentschädigung von 3000 Franken pro Jahr. Damit wird die individuelle Dokumentenvera
  10. Das Budget des Kantonsrates beträgt rund 1,4 Mio. Franken. Der Kantonsrat verzichtet nach wie vor auf früher übliche Aufwendungen für sich selbst, beziehungsweise die entsprechenden Kosten werden von