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  1. Die Ratsleitung ist das eigentliche Leitungsorgan des Parlaments und besteht aus den drei Mitgliedern des Präsidiums und den Fraktionsvorsitzenden. Sie vertritt den Kantonsrat nach aussen und legt die
  2. Die Finanzkommission hat folgenden Sachbereich: Finanzen, Personal, Organisation, Besoldungen, Steuern, Abgaben; Wahl des Chefs oder der Chefin Finanzkontrolle; Finanzaufsicht über die gesamte Verwalt
  3. Die Interparlamentarische Konferenz der Nordwestschweiz (IPK) bezweckt, die gegenseitige Information der nordwestschweizerischen Kantonsparlamente zu fördern, um insbesondere die parlamentarische Bera
  4. Die Kantone Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Solothurn führen gemeinsam die Fachhochschule Nordwestschweiz (FHNW) im Sinne der Bundesgesetzgebung und der interkantonalen Vereinbarung über die
  5. Die Justizkommission ist sowohl Aufsichts- als auch Sachkommission. Ihr Aufsichtsbereich umfasst alle Justizorgane und die Amtschreibereien. Als Sachkommission hat sie folgenden Bereich: Begnadigungen
  6. Die Sozial- und Gesundheitskommission hat folgenden Sachbereich: Gemeinde- und Sozialwesen, öffentliche Fürsorge, Gesundheit, Heimwesen, Heim- und Spitalbauten. Die SOGEKO hat keine Aufsichtsfunktione
  7. Die Geschäftsprüfungskommission ist eine reine Aufsichtskommission ohne eigentliche Vorberatungsfunktion in Sachgeschäften. Ihr Bereich umfasst die gesamte Verwaltung inklusive alle anderen Träger öff
  8. Die Umwelt-, Bau- und Wirtschaftskommission hat folgenden Sachbereich: Umweltschutz; Natur- und Heimatschutz; Verkehr; Energie; Bau inkl. Tief- und Verwaltungsbauten; Raumplanung; Landwirtschaft; Fors
  9. Die Drucksachenverwaltung und der Lehrmittelverlag (KDLV) sind ein Querschnittamt mit Globalbudget. Die Aufgaben sehen wie folgt aus: Lehrmittelverlag Der selbsttragende Verlag behauptet sich am Markt
  10. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv