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  1. Gesetzliche Grundlagen Einfuehrungsgesetz_zum_Schweizerischen_Zivilgesetzbuch__BGS_211.1_.pdf (pdf, 736 KB) Notariatsverordnung__BGS_129.11_.pdf (pdf, 216 KB) Bewilligung zur Berufsausübung (Formulare
  2. Über Erlassgesuche von Staats- und Bundessteuern sowie Gebühren entscheidet die Erlassabteilung. Begründete Gesuche können an folgende Adresse gerichtet werden: Finanzdepartement, Erlassabteilung, Bar
  3. Budgetberechnung Steuer- oder Gebührenerlass wird natürlichen Personen in der Regel dann gewährt, wenn sie die Steuerschuld trotz Einschränkung der Lebenshaltungskosten auf das Existenzminimum in abse
  4. Leitung Departementsekretariat Jürg Studer Tel. 032 627 20 58 juerg.studer@fd.so.ch Chef Departementssekretariat Leitung Amtschreibereien und Departementscontrolling Christian Hirschi Tel. 032 627 75
  5. Das DSFD ist die zentrale Stabsstelle des Finanzdepartementes. Es unterstützt den Departementsvorsteher in seiner Führungstätigkeit, indem es die relevanten Informationen aufbereitet und allfällige Ma
  6. Aufgaben des Rechtsdienstes Die Hauptaufgabe des Rechtsdienstes liegt in der Vorbereitung von Beschwerdeentscheiden zu Handen des Regierungsrates. Zu den weiteren Aufgaben zählen u.a. die Vorbereitung
  7. Die Amtschreibereien (AS) gehören organisatorisch dem Departementssekretariat FD an. Zu den Amtschreibereien gehören neben den Grundbuch- und Erbschaftsämtern auch die Betreibungsämter sowie das Kanto
  8. Die Ratsmitglieder erhalten ein Sitzungsgeld von 130 Franken pro Halbtag und ein solches von 200 Franken für eine ganztägige Sitzung oder für mehrere Sitzungen am gleichen Tag. Für das Präsidium wird
  9. Gesetzlich stehen unter dem Titel «Fraktionsbeiträge» jeder Fraktion ein Sockelbeitrag von 10'000 Franken pro Jahr und für jedes Fraktionsmitglied ein Kopfbeitrag von 1'500 Franken zur Verfügung. Die