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  1. 26.10.2.1.1 - Allgemeine Prüfungen (xls, 96 KB) 26.10.2.1.2/1-12 - Bilanz (Aktiven) (xls, 821 KB) 26.10.2.1.2/13-22 - Bilanz (Passiven) (xls, 670 KB) 26.10.2.1.3/1-6 - Erfolgsrechnung (xls, 566 KB) 26
  2. Unter dieser Rubrik werden häufig gestellte Fragen (Frequently asked questions) im Zusammenhang mit der Einführung von HRM2 beantwortet. Die FAQ-Mitteilungen erscheinen in loser Folge je nach Bedarf.
  3. Die Amtsleitung AMB führt und koordiniert die fünf Abteilungen an zwei Standorten. die Abteilungen Finanzen / Administration, Wehrpflichtersatz und Militär / Kreiskommando an der Hauptgasse 70 in Solo
  4. Einwohnergemeinden Einwohnergemeinde Jahresrechnung, Version 2.4 mit rot markierten Neuerungen (Stand 31.08.2022) (xlsx, 478 KB) Einwohnergemeinde Budget, Version 2.1 (25.09.2018) (xlsx, 302 KB) Zweck
  5. Grundsatz Die obligatorische Schiesspflicht ist eine ausserdienstliche Pflicht und muss jährlich bis zum 31. August in einem anerkannten Schiessverein erfüllt werden. Diese Pflicht besteht bis zum Jah
  6. Kreisschreiben Nr. 1/2018 - Ausführungsbestimmungen kommunale Rechnungsführung bei Planungsausgleich (28.09.2018) (pdf, 143 KB) Kreisschreiben Nr. 2/2020 - Steuerabrechnung im Einheitsbezug Neben- und
  7. 26.10.2.2.1 - Amtsübergabe (xls, 194 KB) 26.10.2.2.2 - Kontenplan (Übergang HRM1/HRM2) (xlsx, 227 KB) 26.10.2.2.3 - Bilanzübernahme (Übergang HRM1/HRM2) (xlsx, 274 KB) 26.10.2.2.4 - Bewertung Finanzve
  8. Allgemein Infos zu den Einbürgerungsvoraussetzungen und zum Verfahren (pdf, 129 KB) Handbuch Bürgerrecht des Bundes (pdf, 1.64 MB) Rechtliche Grundlagen ab 01.01.2018 Bürgerrechtsgesetz des Bundes (pd
  9. Finanz- und Lastenausgleich Einwohnergemeinden 2024 Mit Verfügung vom 26. Januar 2024 wurden den Einwohnergemeinden die Beiträge und Abgaben des Finanz- und Lastenausgleichs 2024 eröffnet. Verfügung v
  10. Wirksamkeitsbericht 2023 Bereits zum zweiten Mal nach 2019 legt der Regierungsrat einen Wirksamkeitsbericht zum innerkantonalen Finanz- und Lastenausgleich (FILA) vor. Die externe Beurteilung dazu fäl