Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 85.-
Empfehlung vom 11.12.2023: Zugang zu Verkehrssicherheitsbericht (pdf, 66 KB) Empfehlung vom 07.12.2023: Kaderlohnvergleich (pdf, 93 KB) Empfehlung vom 21.11.2023: Strombeschaffungsverträge (pdf, 78 KB
-
Funktion Name Adresse Kontakt Kantonsratspräsident Marco Lupi (FDP.Die Liberalen) Verenaweg 6 4500 Solothurn P: ----- G: ----- Fax: ----- Marco.Lupi@ga-weissenstein.ch I. Vizepräsident Roberto Conti (
-
Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
-
Montag: geschlossen Dienstag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Zwischen 12.00 und 13.30 Uhr erteilt die Lesesaalaufsicht keine fachlichen Auskünfte. Die Bestellungen werden von 8.00–9.00, 9.30–11.30, 13.45
-
Mittlerweile werden in den meisten Behörden Unterlagen digital erstellt und bearbeitet. Die Archivgesetzgebung unterscheidet nicht zwischen physischen und digitalen Unterlagen, aber grundsätzlich sind
-
Meldungen der Datensammlungen 2024 Haben Sie Ihre Datensammlungen schon angemeldet? Hier geht es zur Anmeldung: Mehr Merkblatt Revision Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) Hier finden Sie unser Me
-
Kurse Effizienz dank Aktenmanagement Dienstleistungen für Gemeinden: Die Gemeinden des Kantons Solothurn sind gemäss §41 Gemeindegesetz verpflichtet ein Archiv zu führen. Das Volkswirtschaftsdeparteme
-
Digitaler Selbstschutz Informationen der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Meine Daten schützen Schulen Informationen der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Datenschutzlexikon Volks
-
FAQ Meldung Datenschutzvorfall (pdf, 53 KB) Fotos auf den Webseiten von Schulen (pdf, 60 KB) Datenschutz bei Datenbearbeitungen zu nicht personenbezogenen Zwecken (pdf, 60 KB) Zugang zu Baugesuchsakte
-
Art. 28, Abs. 1 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass Behörden und bestimmte Institutionen der Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen, gewähr