Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 71 bis 80 von 254.-
Meldepflicht für Tierausstellungen und Tiermärkte Alle Viehmärkte, respektive alle Veranstaltungen mit Klauentieren, sind dem Veterinärdienst mindestens 30 Tage im Voraus zu melden. Dauern diese länge
-
Partei: SVP Amtei : Bucheggberg-Wasseramt Geboren: 14.11.1995 Beruf: Mandatsleiter Unternehmensentwicklung Im Rat seit: 2021 Kommission(en): GPK, Stimmenzähler Adresse: Grabackerstrasse 8 4557 Horriwi
-
Emissionsminderndes Ausbringverfahren Basierend auf der Luftreinhalteverordnung müssen ab 1.1.2024 Gülle und flüssige Vergärungsprodukte auf Flächen mit Hangneigungen bis 18 Prozent durch geeignete Ve
-
Partei: FDP.Die Liberalen Amtei: Dorneck-Thierstein Geboren: 11.09.1973 Beruf: Buchhalter Im Rat seit: 2007 Kommission(en): FIKO (Vizepräsident) Adresse: Passwangstr. 18 4226 Breitenbach Telefon: P: -
-
Über das Agrarinformationssystem GELAN findet vom 1. September bis zum 21. September 2023 die Herbsterhebung und Sömmerungserhebung statt. Der Zugang zur Anwendung GELAN erfolgt mit CH-Login über das
-
Schlachttiere dürfen grundsätzlich nur in vom Kanton bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden. Ausnahmen davon gelten bei: Hof- und Weidetötungen Not- und Krankschlachtungen Gewisse Tierarten
-
Leitbild & Portrait Was wir wollen und wer wir sind Leitbild (pdf, 78 KB) Portrait (pdf, 12.25 MB) Organisation Organigramm (pdf, 91 KB) Qualitätsmanagement Wir erfüllen hohe Qualitätsansprüche und ve
-
Wissenstransfer, oder wie kommt die Wissenschaft in die Praxis? In der letzten Phase des Projekts wird der Schwerpunkt auf der Öffentlichkeitsarbeit liegen. Mit kurzen Videos und Tutorials sollen die
-
Tote Tiere und tierische Nebenprodukte, die nicht als Lebensmittel verwendet werden, dürfen die Gesundheit von Mensch, Tier und Umwelt nicht gefährden. Ihre Entsorgung ist daher gesetzlich geregelt. E
-
Einfuhr Wenn Sie Tiere über die Grenze in die Schweiz bringen, müssen Sie die Vorschriften beachten. Durch den Import von Tieren dürfen keine Tierkrankheiten eingeschleppt werden. Bezüglich zollrechtl