Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 10.
  1. Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
  2. Digitaler Selbstschutz Informationen der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Meine Daten schützen Schulen Informationen der Datenschutzbeauftragten des Kantons Zürich: Datenschutzlexikon Volks
  3. FAQ Meldung Datenschutzvorfall (pdf, 53 KB) Fotos auf den Webseiten von Schulen (pdf, 60 KB) Datenschutz bei Datenbearbeitungen zu nicht personenbezogenen Zwecken (pdf, 60 KB) Zugang zu Baugesuchsakte
  4. Allgemeine Informationen für publizierende Stellen Meldungserfassung über das Amtsblattportal Seit dem 3. Juli 2023 werden die öffentlichen Meldungen des Kantons Solothurn über das elektronische Amtsb
  5. Direktlink elektronisches Amtsblatt amtsblatt.so.ch Elektronisches Amtsblatt Seit dem 3. Juli 2023 werden die öffentlichen Meldungen auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht, die vom Staatsse
  6. Formular Meldung Datenschutzvorfall (docx, 63 KB) Gesuch um Einsicht in die eigenen Daten (doc, 29 KB) Datenschutz-Vereinbarung für Projekte zu nicht personenbezogenen Zwecken (doc, 30 KB) Gesuch um B
  7. Muster Merkblätter Merkblätter anderer Datenschutzbehörden Publikationen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip
  8. Digitalisierung braucht Datenschutz, So Info 2018 (pdf, 1.13 MB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip
  9. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  10. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In