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  3. Wissenswertes für Stiftungsrätinnen und Stiftungsräte von klassischen Stiftungen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Volkswirtschafts- departement
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  9. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  10. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In