Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 10.-
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweis
-
Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
-
Allgemeine Informationen für publizierende Stellen Meldungserfassung über das Amtsblattportal Seit dem 3. Juli 2023 werden die öffentlichen Meldungen des Kantons Solothurn über das elektronische Amtsb
-
Direktlink elektronisches Amtsblatt amtsblatt.so.ch Elektronisches Amtsblatt Seit dem 3. Juli 2023 werden die öffentlichen Meldungen auf einer elektronischen Plattform veröffentlicht, die vom Staatsse
-
Rechtsprechung / Gerichte Entscheiddatenbank (SOG und KSGE) Grundsätzliche Entscheide des Regierungsrates (GER ) Bundesgerichtsentscheide (BGE) Bundesstrafgericht Entscheide Verwaltungspraxis der Bund
-
Checkliste Substitutionen für Ausserkantonale (pdf, 35 KB) ChecklistSubstRP innerkantonal (pdf, 33 KB) Formular Haftpflichtversicherung (pdf, 112 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Legistik
-
Gemäss Beschluss der Gerichtsverwaltungskommission vom 2. November 2016 publiziert die Gerichtsverwaltung eine Liste der Nebenbeschäftigungen, öffentlichen Ämter und freiwillig gemeldeten Freizeitbesc
-
Zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzipes (pdf, 16 KB) Links zu den Gesetzen • Informations- und Datenschutzgesetz • Informations- und Datenschutzverordnung Materialien Botschaft zum Informations- u
-
Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
-
Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In