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Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In
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Alle hier nicht veröffentlichten Weisungen und Kreisschreiben wurden am 25.06.2012 aufgehoben. 01.12.2005 Revokation der Ausschreibungen im schweizerischen Polizeianzeiger (pdf, 42 KB) Seitenleiste Si