Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 10.
  1. Den Behörden steht für die jährliche Meldung das folgende online-Meldeformular zur Verfügung. Das Meldeformular enthält Informationshinweise (i), welche die Eingabefelder näher umschreiben. Bitte beac
  2. Dokumente der Gerichtsverwaltung Personalblatt für Wahlen durch den Kantonsrat (dotx, 61 KB) Rechenschaftsbericht 2022 (pdf, 3.52 MB) Weisungen und Kreisschreiben des Obergerichts Reglemente/Weisungen
  3. Die Zentralen Dienste sind eine Abteilung der Staatskanzlei. Ihr sind die Telefonzentrale, der Weibel- und Postdienst, die Reprozentrale und der Hauswart angegliedert. Leitung Dienste vakant Seitenlei
  4. Einen Umzug elektronisch melden? Die elektronische Umzugsmeldung "eUmzug" finden Sie unter eumzug.swiss eUmzug Schweiz ist eine Plattform, welche seit 1. Januar 2018 von eOperations Schweiz betrieben
  5. Wir verstehen uns als Dienstleisterin für die staatliche Verwaltung und die Öffentlichkeit . Die Telefonzentrale im Rathaus ist für viele Bürgerinnen und Bürger die erste Anlaufstelle, wenn sie eine A
  6. In der Reprozentrale werden auf einer modernen Anlage sämtliche Regierungsratsbeschlüsse, Kantonsratsunterlagen und Unterlagen für die ganze Verwaltung vervielfältigt. Zudem werden Gesetze und Broschü
  7. Der Hauswart ist der gute Geist im Rathaus. Er ist verantwortlich, dass das ganze Gebäude immer sauber und repräsentativ ist. Im weiteren hilft er an Kantonsratssessionen mit bei den Weibeldiensten un
  8. Die Standesweibel begleiten den Landammann und die Regierungsratsmitglieder im Ornat bei offiziellen Anlässen inner- oder ausserhalb des Kantons. Sie erledigen zudem Botendienste während den Sitzungen
  9. Je nach Organisationsstruktur können in den Gemeinden Abweichungen zum Zentralen Register der Datensammlungen bestehen. In diesem werden auch nicht die Ansprechpersonen aufgeführt, bei welchen Sie wei
  10. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) verlangt von jeder Behörde, dass sie ein Register ihrer eigenen Datensammlungen führt (§ 24 Abs. 1 InfoDG). Jede Behörde stellt der Beauftragten für In