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Ein Registraturplan sollte während mehrerer Jahre verwendet werden können, deshalb muss er ausbaufähig sein. Um künftige Aufgaben und Kompetenzen möglichst am logischen Ort integrieren zu können, empf
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Empfohlen wird zur Gliederung der Rubriken die sogenannte "Freie Zehnergliederung" (Dezimalklassifikation: Zahlen 01-99), z.B. 4.6.1 bzw. 04.06.01 Kombinationen von römischen und arabischen Zahlen und
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Sachsystematisch nach Haupt- und Untergruppen . Ergänzungen mit numerischen, alphabetischen, chronologischen oder geographischen Ordnungskriterien sind möglich. Beispiel: 04 Kantonsbehörden Hauptgrupp
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Archivgesetz, KRB RG 150a/2005 vom 25. Januar 2006 (BGS 122.51) Archivverordnung (ArchivVO), RRB Nr. 2006/1883 vom 23. Oktober 2006 (BGS 122.511) Weisungen des Staatsarchivs betreffend die Aktenführun
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Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Verordnung über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland Einführungsgesetz über den Erwerb von Gru
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Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches Verordnung über die Geschäftsführung der Amtschreibereien Bereinigte Gesetzessammlung des Kantons Solothurn Systematische Sammlung des Bundesrechts Sch
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Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über das bäuerliche Bodenrecht Verordnung über das bäuerliche Bodenrecht Kantonales Landwirtschaftsgesetz Kantonale allg. Landwirtschaftsverordnung Seitenleiste Sie befin
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Ausschnitt aus dem 4. Band der Pfarrbücher von Messen: Ehen 1653-1717, S. 207. 1665. Den 13. hornung habend Jre versprochne ehe alhir mit offentlichen kilchgang bestettiget, nachfolgende personen. nem
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Eingaben der Parteien an die Jugendanwaltschaft Die Parteien können gemäss Art. 110 Abs. 2 der Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektr
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Die Regeln der Dossierbildung gelten sowohl für die elektronische als auch für die papierbezogene Aktenführung. Sie werden im Folgenden in der Reihenfolge des Arbeitsablaufs bei der Dossierbildung auf