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  9. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
  10. Eingaben der Parteien an die Jugendanwaltschaft Die Parteien können gemäss Art. 110 Abs. 2 der Strafprozessordnung Eingaben in elektronischer Form einreichen. Diese müssen mit einer anerkannten elektr