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Mindestens fünf Ratsmitglieder können eine Fraktion bilden. Die Fraktionen erörtern die Ratsgeschäfte und nominieren Kandidaten für die vom Kantonsrat zu treffenden Wahlen. Die Vertretung der Fraktion
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Die Dienststelle ist zuständig für den Bereich Volksrechte (Initiativen, Referenden, Volksaufträge), für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, für die Publikation von kantonal
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Zur Einführung des Öffentlichkeitsprinzipes (pdf, 16 KB) Links zu den Gesetzen • Informations- und Datenschutzgesetz • Informations- und Datenschutzverordnung Materialien Botschaft zum Informations- u