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  1. Weisungen zur Handhabung der unentgeltlichen Rechtspflege in der kantonalen Verwaltung (Hinweis: Das entsprechende Gesuch ist stets bei derjenigen Behörde einzureichen, welche für das jeweilige Verfah
  2. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
  3. Ausschnitt aus dem 4. Band der Pfarrbücher von Messen: Ehen 1653-1717, S. 207. 1665. Den 13. hornung habend Jre versprochne ehe alhir mit offentlichen kilchgang bestettiget, nachfolgende personen. nem