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  1. Reisende unterstehen der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 (RG; SR 943.1) und der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden vom 04. September
  2. Die Öffnungszeiten für Geschäfte wird in § 5 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetz vom 08. März 2015 (WAG; BGS 940.11) für das ganze Kantonsgebiet einheitlich geregelt: Geschäfte dürfen von 5 Uhr bis 18.
  3. Gastwirtschaftliche Tätigkeit Gemäss Wirtschafts- und Arbeitsgesetzes vom 08. März 2015 (WAG; BGS 940.11) ist für die Füh­rung eines Gastwirtschaftsbetriebes (Bistro, Kebab, Take-away, Imbiss, Café, K
  4. Wir haben die Aufsicht über Geschäftsöffnungszeiten, Reisendengewerbe sowie die gastwirtschaftliche Tätigkeit, den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, die Ausübung der Sexarbeit sowie die Vermittlun
  5. Die öffentliche Stellenvermittlung im Dienste von ArbeitgeberInnen und Stellensuchenden. Die gute Alternative. Unsere PersonalberaterInnen sind SpezialistInnen, deren Ziel es ist, schnelle und bestmög
  6. Das Wichtigste in Kürze Ausländische Erwerbstätige aus den EU-/EFTA-Staaten können in der Schweiz ohne Bewilligung, aber mit obligatorischer Meldung, während maximal 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr a
  7. Die richtigen Aktivitäten zu Beginn der Arbeitslosigkeit helfen für eine schnellere Rückkehr in den Arbeitsmarkt. Stellensuchenden stehen ihrer Qualifikation entsprechende Erstmassnahmen zur Verfügung
  8. Aufgrund des neuen Submissionsgesetzes (BGS 721.54) im Kanton Solothurn wurde auch das bestehende Vergabekonzept überarbeitet und mit dem RRB 2022/1569 beschlossen und publiziert. Der Beschaffungsplan
  9. Arbeitslos - was tun? E-Learning Auf dem besten Weg zur neuen Arbeitsstelle mit Ihrem RAV! Auf unserem "E-Learning Portal" finden Sie Tipps, Hintergrundinformationen für Ihre Stellensuche und erfahren
  10. Ziel Die Schlechtwetterentschädigung deckt Lohnausfälle von Arbeitnehmenden, die in Erwerbszweigen mit witterungsbedingten Arbeitsausfällen tätig sind. Anspruchsvoraussetzungen Der Anspruch auf Schlec