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  5. Strafverfahren vor den ersten Instanzen Zuständigkeit des Einzelrichters Der Amtsgerichtspräsident ist gemäss § 12 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation für den Kanton Solothurn ( GO ) als Einzel
  6. Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
  7. 10.12.2014 Tötungsdelikt Büsserach: Abschluss der Untersuchung (pdf, 72 KB) 01.12.2014 Tod eines Insassen im Untersuchungsgefängnis Olten: Abschluss der Untersuchung (pdf, 70 KB) 11.11.2014 Bezug von
  8. 09.03.2015 Geschäftsbericht der Staatsanwaltschaft für das Jahr 2014 (pdf, 77 KB) 02.10.2015 Tote Frau in Aare bei Niedergösgen: Strafuntersuchung eingestellt (pdf, 73 KB) 10.06.2015 Nuglar-St. Pantal
  9. Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot
  10. Grundsätzlich besteht eine allgemeine Zeugnispflicht. Personen, die zur beschuldigten Person in einer nahen Beziehung stehen, beispielsweise Verwandte, Verschwägerte, Ehegatten, Lebenspartner/innen, S