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  1. Die Gemeinden weisen bei der Zonenplanung den Bauzonen unterschiedliche Lärmbelastungsstufen zu. Wo eine übermässige Lärmbelastung besteht, werden keine Bauzonen ausgeschieden. Lärmempfindlichkeitsstu
  2. Bauliche Massnahmen zur Lärmbekämpfung sind beim Flugverkehr nur beschränkt möglich. Noch stärker steht deshalb die Lärmbekämpfung an der Quelle im Vordergrund: Einschränkung der Lande- und Abflugzeit
  3. In Ermangelung gesetzlicher Grenzwerte wird für die Beurteilung von Erschütterungen im Einzelfall auf Weisungen von Bundesbehörden oder auf fachlich genügend abgestützte private Richtlinien abgestellt
  4. Luft ist lebenswichtig. Sie bildet die Schutzhülle der Erde und ist als Trägerin des Wettergeschehens ein wichtiger Faktor für das Klima. Saubere – also nicht mit Schadstoffen belastete - Luft ist ein
  5. Hochwasser gehören zum natürlichen Erscheinungsbild der Emme. In der Vergangenheit führten diese oft zu bedrohlichen Situationen. Die Wassermassen beschädigten die Emme-Dämme, rissen Uferpartien weg u
  6. Der kanalisierte Biberenbach hat 2011 auf dem Gemeindegebiet von Bibern mehr Raum erhalten. Durch die Umgestaltung des Bachlaufs hat sich die Gewässerdynamik erhöht. Vielfältige Lebensräume entwickeln
  7. Die beiden Vorprojektdossiers berücksichtigen die Projektoptimierungen ausgehend vom kantonsrätlichen Auftrag «Variante Fokus Hochwasserschutz Dünnern» noch nicht (KR-Beschluss Nr. 2023/21 vom 10. Jan
  8. Um was geht es beim Projekt "Lebensraum Dünnern" Von der Gemeindegrenze Balsthal/Oensingen bis zur Einmündung in die Aare in Olten soll die Dünnern hochwassersicher und aufgewertet werden. Der Abschni
  9. Die Nutzung der Erdwärme zum Heizen oder Kühlen mit Hilfe von Erdwärmesonden benötigt neben der Baubewilligung, welche durch die kommunale Baubehörde erteilt wird, eine kantonale gewässerschutzrechtli
  10. Die beiden Vorprojektdossiers berücksichtigen die Projektoptimierungen ausgehend vom kantonsrätlichen Auftrag «Variante Fokus Hochwasserschutz Dünnern» noch nicht (KR-Beschluss Nr. 2023/21 vom 10. Jan