Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 16.
  1. A Name Partei Wohnort Kommission Aletti Melina Junge SP Olten GPK Ammann Markus SP Olten GPK , RL Anderegg Matthias SP Solothurn UMBAWIKO Aschberger Richard SVP Grenchen FIKO B Name Partei Wohnort Kom
  2. Montag: geschlossen Dienstag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Zwischen 12.00 und 13.30 Uhr erteilt die Lesesaalaufsicht keine fachlichen Auskünfte. Die Bestellungen werden von 8.00–9.00, 9.30–11.30, 13.45
  3. Gesetzesinitiative «SO SCHLANK. SO STARK.» (1:85 – Initiative) Publikation Amtsblatt Ablauf 18-Monate-Frist: Zustandegekommen Publikation Amtsblatt 05.11.2021 05.05.2023 Ja (12.05.2023) Gesetzesinitia
  4. Das Volk hat das Recht, mit einer Initiative Begehren zu stellen auf: a) Total- oder Teilrevision der Verfassung; b) Erlass, Aufhebung oder Änderung eines Gesetzes; c) Erlass eines Beschlusses des Kan
  5. Oberrheinkonferenz Die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz ist der institutionelle Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheingebiet. Ihre Aufgabe ist es, grenzübers
  6. Der Metropolitanraum Basel ist einer von drei Metropolitanräumen der Schweiz. Er erstreckt sich über mehrere Kantonsgrenzen und über drei Länder . Die politischen Strukturen haben mit dieser räumliche
  7. Das Departementssekretariat unterstützt den Kanton, Synergien zu nutzen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen über die Grenzen des Kantons hinaus zu intensivieren. Es nimmt gleichzeitig die Funktion
  8. Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) Der Nordwestschweizer Regierungskonferenz gehören die Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura an. Assoziiertes Mitglied ist der K
  9. „Wir sind ein engagiertes Dienstleistungsunternehmen und setzen uns ein für: eine dynamische, innovative und vielseitige Wirtschaft den Schutz und die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Le
  10. Die Kantonale Einigungsstelle ist zuständig für die Vermittlung von Kollektivstreitigkeiten, sofern keine freiwillige Einigungsstelle vorgesehen ist (§ 50 Abs. 1 und Abs. 4 des Wirtschafts- und Arbeit