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  1. Die Fachstelle Fuss- und Wanderwege ist verantwortlich für den Vollzug der eidgenössischen und kantonalen Gesetzgebung in diesem Bereich. Das knapp 1'400 Kilometer lange Wanderwegnetz des Kantons ist
  2. Die Baukonferenzen werden periodisch vom Bau- und Justizdepartement (Rechtsdienst) durchgeführt. Die Referate werden in den Mitteilungsblättern "Baukonferenzen" des Bau- und Justizdepartementes veröff
  3. Die regionalen Raumentwicklungskonzepte (REK) zeigen auf, wie die räumliche Entwicklungen in den Bereichen Siedlung, Verkehr und Landschaft aufeinander abgestimmt werden. Die REK basieren auf den plan
  4. Zusammenarbeit Die Gemeindepräsidien und die Kantonsvertretungen haben sich zu einem fortführenden Austausch verständigt. Der Synthesebericht bildet dabei die Basis und den Orientierungsrahmen für die
  5. Der Kanton hat für verschiedene Bereiche gegenüber dem Bund Fachstellen zu bezeichenen. Dem Amt für Raumplanung sind folgende Fachstellen angegliedert: Fuss- und Wanderwege Historische Verkehrswege Na
  6. Technische Anforderungen an elektronische Plan- und Textdokumente Ausprägung Anforderung Grösse Originalgrösse Farbe RGB, 8 bit pro Kanal (24-bit); Reglemente/Vorschriften in s/w Bildauflösung 300 dpi
  7. Formvorgaben für Nutzungspläne Grundformat zur Faltung der Pläne bildet das Format A4 (gefaltet nach DIN 476 oder DIN 824). Der Plan wird in folgende Bereiche gegliedert: Titelblatt, Legende, Planfens
  8. Nutzungsplanverfahren laufen grundsätzlich immer nach demselben Schema ab. Projektbezogene Abweichungen sind durchaus möglich. Vorabklärung Dieser Schritt ist freiwillig. Die Gemeinde kann im Sinne ei
  9. Das Bauen ausserhalb Bauzone in der Landwirtschaftszone, im Wald oder in Gewässern, ist das Hauptthema im Tätigkeitsfeld der Abteilung Baugesuche. Weitere Informationen dazu finden Sie in der Rubrik "