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Zivilverfahren Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema 01.03.2024 14:00 bis 16:30 Uhr 108 Amtsgerichtspräsidentin Forderung aus Mietvertrag (Verhandlung im vereinfachten Verfahren) 05.03.2024 14:00 bis 16
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Mitglieder des Steuergerichts Dr. Thomas A. Müller, Präsident Vizepräsident vakant Roland Flury Dr. Adolf C. Kellerhals David Sassan Müller Ersatzmitglieder Timur Acemoglu Reto Bobst Marc Jutzi Esma T
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Amtsgerichtspräsidentin Marcionelli Gysin Georgia Rechtsanwältin Statthalterin der Amtsgerichtspräsidentin Müller Barbara Rechtsanwältin Amtsrichter/-innen Vögtli Barbara Gschwind Daniel Dürr Andreas
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Art. 28, Abs. 1 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass Behörden und bestimmte Institutionen der Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben benötigen, gewähr
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Grundbuchamt Das Grundbuchamt bespricht mit Ihnen, beratet Sie und verurkundet: Grundstückgeschäfte (Kauf, Tausch, Schenkungen) Hypothekargeschäfte Stockwerkeigentums- und Baurechtsverträge Dienstbark
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Das Grundbuchamt ist seit dem 01.01.2023 verpflichtet, nebst den Personalien auch die AHV-Nummer anhand von amtlichen Dokumenten zu überprüfen. Bitte legen Sie deshalb den Anmeldungsbelegen und üblich
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Haben Sie Fragen, ob Sie und falls ja, wieweit Sie Informationen von den Gemeinden oder kantonalen Behörden verlangen und erhalten können? Möchten Sie sich als Gemeindebehörde oder kantonale Behörde i
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Grundbuchamt Grundbuchamt: Tel. 032 627 76 55 gb.so@fd.so.ch Thomas Bieber Abteilungsleiter Tel. 032 627 76 05 thomas.bieber@fd.so.ch Gregor Tschumi Gruppenleiter Notariat Tel. 032 627 76 57 gregor.ts
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