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  3. Gemäss Arbeitsgesetz ArG Art. 20a Abs. 1 ist der Bundesfeiertag (1. August) ein dem Sonntag gleichgestellter bezahlter Feiertag (eidgenössischer Feiertag). Die Kantone können höchstens acht weitere Fe
  4. Sichere und gesunde Arbeitsplätze verhindern Unfälle sowie Krankheiten und fördern die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden. Das Arbeitsinspektorat berät, unterstützt und kontrolliert die Betriebe b
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  6. Sind Sie EU/EFTA-Bürger/in, haben in der Schweiz gearbeitet und möchten sich in einem anderen EU/EFTA-Land arbeitslos melden? Dann brauchen Sie das Formular PD U1. Dadurch werden in der Schweiz erworb
  7. Die kantonale Amtsstelle ist die zentrale und beratende Stelle im Kanton, die sich für die einheitliche Handhabung der Bestimmungen des Arbeitslosenversicherungsgesetzes einsetzt. Sie sorgt dafür, das
  8. Anpassungen bei der Anwaltsaufsicht: Teilrevision des Gesetzes über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen (Anwaltsgesetz, AnwG), des Gesetzes über die Gerichtsorganisation (GO) sowie des Gebührentar
  9. Aufsicht über die private Arbeitsvermittlung und den Personalverleih Private Arbeitsvermittlung und Personalverleih Die regelmässige und entgeltliche Arbeitsvermittlung, die Vermittlung von Personen f
  10. Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (GpR); Kommunale Wahlen: Zweiter Wahlgang und Ersatzmitglieder RRB-Beschluss vom: Frist bis: Eingaben/Auskunft: 13. November 2018 25. Januar 2019 Staa