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  1. Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
  2. In unregelmässigen Abständen veröffentlichen wir einen Newsletter mit Neuigkeiten aus dem Bereich des Parlaments, z.B. aktuelle Medienmitteilungen oder unmittelbar vor den Sessionen jeweils die aktuel