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  1. Gemeindeorganisation - Einführung In der Gemeindeordnung hält jede Gemeinde fest, ob sie den Stimmbürger direkt an einer Gemeindeversammlung über Sachfragen entscheiden lassen will oder ob sie sich ei
  2. Ein Registraturplan sollte während mehrerer Jahre verwendet werden können, deshalb muss er ausbaufähig sein. Um künftige Aufgaben und Kompetenzen möglichst am logischen Ort integrieren zu können, empf
  3. Empfohlen wird zur Gliederung der Rubriken die sogenannte "Freie Zehnergliederung" (Dezimalklassifikation: Zahlen 01-99), z.B. 4.6.1 bzw. 04.06.01 Kombinationen von römischen und arabischen Zahlen und
  4. Sachsystematisch nach Haupt- und Untergruppen . Ergänzungen mit numerischen, alphabetischen, chronologischen oder geographischen Ordnungskriterien sind möglich. Beispiel: 04 Kantonsbehörden Hauptgrupp
  5. Einbürgern - aber wie? Das Amt für Gemeinden (AGEM), der Verband Bürgergemeinden und Wald Kanton Solothurn (BWSO) und der Verband des Gemeindepersonals des Kantons Solothurn (VGSo) haben im Mai 2023 V
  6. Kontaktaufnahme Wir bitten Sie die Zivilstandsämter grundsätzlich per E-Mail und per Telefon für Ihre Anliegen zu kontaktieren. Auszüge aus dem Zivilstandsregister können online bestellt werden. Beurk
  7. Einführung HRM2: Behördenschulung 2 - Gemeinderäte Gesamtfoliensatz Behördenkurs 2 (99 Seiten) (pdf, 3.60 MB) Umfrageergebnisse 19. April 2023 (pdf, 514 KB) Umfrageergebnisse 4. Mai 2023 (pdf, 508 KB)
  8. Archivgesetz, KRB RG 150a/2005 vom 25. Januar 2006 (BGS 122.51) Archivverordnung (ArchivVO), RRB Nr. 2006/1883 vom 23. Oktober 2006 (BGS 122.511) Weisungen des Staatsarchivs betreffend die Aktenführun
  9. Programmablauf Revisionskurs 2 (pdf, 143 KB) Gesamtfoliensatz Revisionskurs 2 (91 Seiten) (pdf, 2.55 MB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Amt für Gemeinden
  10. Wann ist eine Namensänderung möglich? Gemäss Artikel 30 Absatz 1 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) kann einer Person die Änderung des Namens bewilligt werden - darunter fällt auch der Vornam