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  2. Die Abteilung Arbeitsbedingungen ist das Vollzugs-, Kompetenz- und Dienstleistungszentrum des Amtes für Wirtschaft und Arbeit für Belange des Arbeits- und Unfallversicherungsgesetzes, der Gewerbegeset
  3. Organigramm Gerichte (pdf, 24 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
  4. Informations- und Meldepflicht des Arbeitgebers bei Massenentlassungen und Betriebsschliessungen aus wirtschaftlichen Gründen. Bitte beachten Sie, dass auch ausserhalb des Massenentlassungsverfahrens
  5. Geltendmachung Wenn Sie von der Kantonalen Amtsstelle einen positiven Entscheid erhalten haben, können Sie den wetterbedingten Arbeitsausfall bei der entsprechenden Arbeitslosenkasse geltend machen. D
  6. Frist zur Meldung Die Meldung ist spätestens am 5. Tag des folgenden Kalendermonats der kantonalen Amtsstelle einzureichen (massgebend ist der Poststempel). Ist der 5. Tag ein Samstag, Sonntag oder ei
  7. Förderung der selbstständigen Erwerbstätigkeit durch die ALV Die Arbeitslosenversicherung kann Versicherte, die eine dauernde selbstständige Erwerbstätigkeit aufnehmen wollen, durch die Ausrichtung vo
  8. Kantonale Aufsicht über das Messwesen Das Eichamt überprüft die Messbeständigkeit von Messmitteln, kontrolliert Füllmengen von Fertigpackungen und ist zuständig für die Marktüberwachung und die Nachsc
  9. Geplante Kurzarbeit können Sie entweder mit dem Onlineformular (Job-Room) oder dem Formular KAE Formulare ordentliches Verfahren (arbeit.swiss) per Post anmelden. Postadresse: Amt für Wirtschaft und A
  10. Detaillierte Angaben über die Insolvenzentschädigung finden Sie im Leitfaden auf der rechten Seite oder hier . Das Antragsformular auf Insolvenzentschädigung (Formular Nr. 716.701) kann bei der Öffent