Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 41 bis 50 von 330.
  1. Unsere Vision Wir sind das modernste und verlässlichste Gedächtnis des Kantons. Unser Auftrag Wir gewährleisten die kontinuierliche und dauerhafte Überlieferung von staatlichen Unterlagen für die Bedü
  2. Die Archiv- und Bibliotheksbestände können während der Öffnungszeiten (Di-Fr, 8-17 Uhr) genutzt werden. Bitte beachten Sie für den Besuch folgende Hinweise: Aktenausgabe : 08.00 - 09.00 ; 09.30 - 11.3
  3. Merkblatt Schule und Juga (pdf, 40 KB) Merkblatt für Jugendliche und ihre Eltern (pdf, 75 KB) Merkblatt Geschädigte (pdf, 76 KB) Merkblatt Persönliche Leistung (pdf, 73 KB) Erklärung der Geschädigten
  4. Leitung Amtschreibereien Christian Hirschi Leiter Amtschreibereien 032 627 75 13 christian.hirschi@fd.so.ch Betriebswirtschaftliche Dienste Christophe Challandes Leiter Betriebswirtschaftliche Dienste
  5. Ein Registraturplan sollte während mehrerer Jahre verwendet werden können, deshalb muss er ausbaufähig sein. Um künftige Aufgaben und Kompetenzen möglichst am logischen Ort integrieren zu können, empf
  6. Empfohlen wird zur Gliederung der Rubriken die sogenannte "Freie Zehnergliederung" (Dezimalklassifikation: Zahlen 01-99), z.B. 4.6.1 bzw. 04.06.01 Kombinationen von römischen und arabischen Zahlen und
  7. Sachsystematisch nach Haupt- und Untergruppen . Ergänzungen mit numerischen, alphabetischen, chronologischen oder geographischen Ordnungskriterien sind möglich. Beispiel: 04 Kantonsbehörden Hauptgrupp
  8. Archivgesetz, KRB RG 150a/2005 vom 25. Januar 2006 (BGS 122.51) Archivverordnung (ArchivVO), RRB Nr. 2006/1883 vom 23. Oktober 2006 (BGS 122.511) Weisungen des Staatsarchivs betreffend die Aktenführun
  9. Amtschreiberei Grenchen-Bettlach Grenchen, Bettlach Amtschreiberei Lea Wormser Amtschreiberin Notarin Tel. 032 654 55 60 lea.wormser@fd.so.ch Denise Pavlik Notarin Tel. 032 654 55 98 denise.pavlik@fd.
  10. Die Anwaltskammer ist Aufsichtbehörde über die Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen im Sinne von Art. 14 des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwälte und Anwältinnen (BGFA, SR 935.61). Der Anw