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  2. Bei der Staatskanzlei können Dokumente, die von solothurnischen Behörden, Beamten oder Beamtinnen und Notaren oder Notarinnen unterzeichnet sind, für die Verwendung im Ausland beglaubigt werden. Sie k
  3. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Staatskanzlei
  4. Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen
  5. Damit behördliche Leistungen auch elektronisch erbracht werden können, ist es notwendig, gewisse Gesetze und Verordnungen anzupassen. Dies wurde im Rahmen des strategischen Projekts Rechtssetzung erre
  6. Strafverfahren vor den ersten Instanzen Zuständigkeit des Einzelrichters Der Amtsgerichtspräsident ist gemäss § 12 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation für den Kanton Solothurn ( GO ) als Einzel
  7. Zivilverfahren vor den ersten Instanzen Grundsätzlich hat dem Entscheidverfahren ein Schlichtungsversuch vor einer Schlichtungsbehörde vorauszugehen (Art. 197 ZPO ), ausser beispielsweise in summarisc
  8. Die fünf Richterämter sind als erste Instanzen sachlich, mit wenigen Ausnahmen, umfassend zuständig für alle Straf- und Zivilsachen, örtlich jeweils für die unten genannten Gemeinden. Richteramt Solot