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  1. Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen
  2. Damit behördliche Leistungen auch elektronisch erbracht werden können, ist es notwendig, gewisse Gesetze und Verordnungen anzupassen. Dies wurde im Rahmen des strategischen Projekts Rechtssetzung erre
  3. Erbschaftsamt Erbschaftsamt Tel. 062 311 90 64 Patrick Schwander Abteilungsleiter Tel. 062 311 90 21 patrick.schwander@fd.so.ch Amtschreiberei Thal-Gäu Bezirke Thal und Gäu: Aedermannsdorf, Balsthal,
  4. Formulare Erbschaftsamt Erbschafts-Ausschlagungserklaerung_.pdf (pdf, 37 KB) Erbschafts-Ausschlagungserklaerung_.docx (docx, 23 KB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
  5. Amtschreiberei Region Solothurn Bezirke Bucheggberg, Lebern, Solothurn und Wasseramt: Aeschi, Balm bei Günsberg, Bellach, Biberist, Biezwil, Bolken, Buchegg, Deitingen, Derendingen, Drei Höfe, Etziken
  6. Eigenhändiges Testament Die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament sind: Eigenhändige Niederschrift (Schreibmaschine oder Computer ist nicht gültig) Genaue Angabe des Datums (mit Jahr, Monat, Ta
  7. Bestattungskosten Gemäss Entscheid des Bundesgerichts haften die gesetzlichen Erben, trotz Ausschlagung der Erbschaft, für die Bestattungskosten. Konkurseröffnung Nach Ausschlagung der Erbschaft durch
  8. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vermögenslosigkeitsbescheinigung: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist nicht Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen unter Fr. 2
  9. Voraussetzungen für die Erstellung eines Inventars: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen ab Fr. 25'000 Bei Ehepaaren: Bruttovermög
  10. Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergelei