Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 14.
  1. Stellung Die Parlamentsdienste des Kantonsrats Solothurn sind aus Gründen der Gewaltenteilung direkt dem Kantonsrat unterstellt und von Regierung und Kantonsverwaltung weitgehend unabhängig. Entsprech
  2. Name Kontakt Funktion Ballmer Markus +41 32 627 20 59 markus.ballmer@sk.so.ch Ratssekretär Leiter Parlamentsdienste Ackermann Myriam +41 32 627 20 23 myriam.ackermann@sk.so.ch Redaktorin Kantonsratsve
  3. Rolle und Funktion Die Parlamentsdienste sind die verwaltungsunabhängige Stabsstelle des Kantonsrats. Sie verfügen über einen vielfältigen Aufgabenbereich und erbringen umfassende Dienstleistungen, da
  4. 1. Reihe (oben) von links nach rechts: Martin Greder 2. Reihe von links nach rechts: Myriam Ackermann, Beatrice Steinbrunner, Manuela Kaiser, Yvonne Hofer 3. Reihe von links nach rechts: Patricia Ette
  5. Parlamentspräsidenten und -präsidentinnen seit 1803 Jahr Name, Beruf, Wohnort Partei 2024 Marco Lupi, Leiter Marketing/Verkauf, Solothurn FDP 2023 Susanne Koch Hauser, Gemeindepräsidentin, Betr. Oek.
  6. Ratsleitung Die Ratsleitung ist das eigentliche Leitungsorgan des Parlaments und besteht aus den drei Mitgliedern des Präsidiums und den Fraktionsvorsitzenden. Näheres siehe hier . Kommissionen Der So
  7. Anzahl Mitglieder 100, davon aktuell 34 Frauen (34%). Der Anteil der Frauen im Kantonsrat hat sich seit Einführung des Stimm- und Wahlrechts für Frauen wie folgt entwickelt (Grundlage ist jeweils das
  8. Finanzaufsicht Die Kantonale Finanzkontrolle (KFK) ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht. Ihre Aufgaben und die Stellung sind im Gesetz über die wirkungsorientierte Verwaltungsführung (WoV-G, B
  9. Chefin Finanzkontrolle Rudolf von Rohr Gabrielle Tel. 032 627 21 01 E-Mail Revisor / Stellvertretender Chef Stipic Mate Tel. 032 627 21 06 E-Mail Revisor Dahinden Urs Tel. 032 627 21 25 E-Mail Revisor
  10. Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen