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  1. Der Hauswart ist der gute Geist im Rathaus. Er ist verantwortlich, dass das ganze Gebäude immer sauber und repräsentativ ist. Im weiteren hilft er an Kantonsratssessionen mit bei den Weibeldiensten un
  2. Die Dienststelle ist zuständig für den Bereich Volksrechte (Initiativen, Referenden, Volksaufträge), für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, für die Publikation von kantonal
  3. Die Standesweibel begleiten den Landammann und die Regierungsratsmitglieder im Ornat bei offiziellen Anlässen inner- oder ausserhalb des Kantons. Sie erledigen zudem Botendienste während den Sitzungen