Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 18.-
Zivilverfahren Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema 04.06.2024 08:30-17:00 West Amtsgericht Forderung aus Maklervertrag (inkl. Zeugeneinvernahme) Strafverfahren Datum Zeit Saal Zuständigkeit Thema 15.4
-
Amtsgerichtspräsident/-in Derendinger Yves Lic.iur., Rechtsanwalt und Notar Geschäftsleiter seit 2014 Mattiello Nicole Lic.iur., Rechtsanwältin seit 2019 Gerber Lea MLaw, Rechtsanwältin seit August 20
-
Amtsgerichtspräsident/-in Derendinger Yves Lic.iur., Rechtsanwalt und Notar Geschäftsleiter seit 2014 Mattiello Nicole Lic.iur., Rechtsanwältin seit 2019 Gerber Lea MLaw, Rechtsanwältin seit August 20
-
Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweis
-
Für elektronische Prozesseingaben siehe Seite "Elektronischer Rechtsverkehr" . Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Gerichte
-
Oberrheinkonferenz Die deutsch-französisch-schweizerische Oberrheinkonferenz ist der institutionelle Rahmen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Oberrheingebiet. Ihre Aufgabe ist es, grenzübers
-
Der Metropolitanraum Basel ist einer von drei Metropolitanräumen der Schweiz. Er erstreckt sich über mehrere Kantonsgrenzen und über drei Länder . Die politischen Strukturen haben mit dieser räumliche
-
Das Departementssekretariat unterstützt den Kanton, Synergien zu nutzen und die Zusammenarbeit auf allen Ebenen über die Grenzen des Kantons hinaus zu intensivieren. Es nimmt gleichzeitig die Funktion
-
Nordwestschweizer Regierungskonferenz (NWRK) Der Nordwestschweizer Regierungskonferenz gehören die Kantone Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Aargau und Jura an. Assoziiertes Mitglied ist der K
-
Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen