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  2. Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (KKG; SR 221.214.1) Dieses Gesetz gilt nicht für: Kreditverträge oder Kreditversprechen, die direkt oder indirekt grundpfandgesichert sind; Kreditv
  3. Muster Merkblätter Merkblätter anderer Datenschutzbehörden Publikationen Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip
  4. Wir setzen uns für eine transparente Verwaltung ein. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip
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  6. Stress ist eine der grössten Belastungen in der heutigen Arbeitswelt. Zu den psychosozialen Risiken zählen neben Stress auch Mobbing, sexuelle Belästigung, Suchtmittelmissbrauch, Burnout und Gewalt. F
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  8. Sichere und gesunde Arbeitsplätze verhindern Unfälle sowie Krankheiten und fördern die Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmenden. Das Arbeitsinspektorat berät, unterstützt und kontrolliert die Betriebe b
  9. Ziele der Preisbekanntgabeverordnung Preisklarheit Vergleichbarkeit der Preise sowie Die Verhinderung irreführender Preisangaben Die Preisbekanntgabeverordnung gilt für: das Angebot von Waren zum Kauf
  10. Sind Sie EU/EFTA-Bürger/in, haben in der Schweiz gearbeitet und möchten sich in einem anderen EU/EFTA-Land arbeitslos melden? Dann brauchen Sie das Formular PD U1. Dadurch werden in der Schweiz erworb