Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 1 bis 10 von 1122.
  1. Der Kantonsrat beschliesst über Geschäfte, die im Rahmen seiner Sach- und Finanzkompetenzen liegen, gestützt auf Botschaft und Entwurf des Regierungsrats. Nachfolgend sind alle hängigen Sachgeschäfte
  2. Lagebeurteilung vom 25.04.2024 (nächste ordentliche Beurteilung folgt am 02.05.2024) Im ganzen Kanton gilt Gefahrenstufe 1 "gering" Feuer entstehen nur in Ausnahmefällen und breiten sich langsam aus.
  3. Die Organisation des Kantonsrats beruht auf der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986, dem Kantonsratsgesetz vom 24. September 1989, dem Geschäftsreglement des Kantonsrats vom 10. Sep­tem­ber 1991, dem G
  4. Eine schwere Widerhandlung begeht, wer durch eine grobe Verletzung von Verkehrsregeln eine ernstliche Gefahr für die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer hervorruft oder eine solche Gefährdung in Kau
  5. Mittwoch, 5. Juni 2024, 17:30 Uhr, Breitenbach, Hotel Weisses Kreuz Dienstag, 11. Juni 2024, 17:30 Uhr, Riedholz, Bildungszentrum Wallierhof Mittwoch, 12. Juni 2024, 17:30 Uhr, Olten, Hotel Arte Hier
  6. Die Kleine Anfrage ist eine schriftlich eingereichte und vom Regierungsrat schriftlich oder mündlich zu beantwortende Interpellation. Eine mündliche Begründung ist ausgeschlossen. Eine Debatte findet
  7. Der Kantonsrat ist Wahlbehörde von circa 100 Beamtinnen und Beamten, insbesondere des Staatsschreibers bzw. der Staatsschreiberin, von Richter und Richterinnen, der Staatsanwälte und -anwältinnen sowi
  8. Mit einem Auftrag wird der Regierungsrat aufgefordert, einen Gegenstand zu prüfen, selber eine Massnahme zu treffen oder den Kantonsrat in der Ausübung seiner Befugnisse zu unterstützen. In ratseigene
  9. Mitteilungsblätter Mitteilungsblatt Baukonferenzen 2022 (pdf, 12.74 MB) Mitteilungsblatt Bau- und Justizdepartement 2020 (pdf, 1.85 MB) Mitteilungsblatt Baukonferenzen 2017 (pdf, 3.84 MB) Mitteilungsb
  10. Die Interpellation ist die Aufforderung an den Regierungsrat, über einen kantonale Interessen betreffenden Gegenstand Auskunft zu erteilen ( § 37 Abs. 1 Kantonsratsgesetz ). Nachfolgend sind alle häng