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Die Friedensrichterinnen und Friedensrichter sind Gemeindeorgane. Sie sind nur in denjenigen Fällen für Schlichtungen zuständig, in denen beide Parteien in der gleichen Gemeinde wohnen, beziehungsweis
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Datum Zeit Instanz Betreff Vorinstanz 27.02 08:30 SKA Fahrlässige schwere Körperverletzung RA SL 28.02 14:00 VSG Berufliche Massnahmen und Invalidenrente 06.03 13:30 SKA Verbrechen nach Art. 19 Abs. 2
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Rechtsgrundlagen IVöB (pdf, 274 KB) Submissionsgesetz (pdf, 618 KB) Submissionsverordnung (pdf, 644 KB) Dienstleistungen nach GPA (pdf, 791 KB) Bauleistungen nach GPA (pdf, 798 KB) Musterbotschaft INÖ
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