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Die Verwaltung der solothurnischen Gerichte ist seit 2005 verselbständigt. Sie wird geleitet von der dreiköpfigen Gerichtsverwaltungskommission (§ 60 ff. des Gesetzes über die Gerichtsorganisation, GO
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Einforderungen von Entschädigungen für unentgeltliche Verbeiständung und Ausfallhaftung sowie von Parteientschädigungen in der kantonalen Verwaltung Merkblatt Einforderung von Entschädigungen (pdf, 76
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