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  1. Unter gewerbsmässigem Umgang mit Tieren versteht man Tierheime oder Tierbetreuungsdienste für mehr als fünf Tiere gleichzeitig Gewerbsmässige Zucht von Tieren Handel mit Tieren Durchführung von Tierbö
  2. Es ist verboten, Tiere ohne Schmerzausschaltung zu enthornen und zu kastrieren. Wenn Tierhaltende die Jungtiere auf dem eigenen Betrieb selber kastrieren oder enthornen wollen, müssen sie einen Sachku
  3. Das «Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen» regelt den internationalen Handel geschützter Tiere und Pflanzen. Es ist auch Washingtoner Art
  4. Die private wie auch die gewerbsmässige Haltung diverser Wildtiere bedürfen einer Bewilligung durch den Veterinärdienst. Es ist zu beachten, dass nebst den Anforderungen an die Masse und Strukturierun
  5. Ein Unternehmen mit Sitz im Kanton Solothurn muss bei gewerbsmässigem Transport von Nutz-, Heim- oder Versuchstieren zwischen dem Ausland und der Schweiz über Bewilligungen des Veterinärdienstes Solot
  6. Die Tierverkehrskontrolle umfasst die Registrierung von Tierhaltungen und Tieren sowie deren Kennzeichnung und Meldungen über Standortänderungen. Die Tierverkehrskontrolle ist wichtig für eine effizie
  7. Strukturverbesserungen (Meliorationen) optimieren die Produktionsbedingungen in der Landwirtschaft. Dabei nehmen sie Rücksicht auf die Umwelt - den Boden, Wasser, die Landschaft, die Natur etc. Unsere
  8. Mit der Biodiversitätsförderung, dem Landschaftsqualitätsbeitrag sowie Massnahmen im Bereich Pflanzenschutz und Klimaschutz fördert die Agrarpolitik den nachhaltigen Umgang mit Land. Das Ziel ist eine
  9. Schlachttiere dürfen grundsätzlich nur in bewilligten Schlachtbetrieben geschlachtet werden . Seit dem 1. Juli 2020 ist es jedoch mit einer Bewilligung des Veterinärdienstes möglich, Tiere auch zuhaus
  10. Die Fleischkontrolle umfasst die Kontrolle sowohl des lebenden Tieres (Schlachttieruntersuchung), wie auch anschliessend des Fleisches bzw. der Organe (Fleischuntersuchung). Die Fleischkontrolle ist e