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Paritätische Schlichtungsbehörden Gemäss Art. 200 ZPO sind bei Streitigkeiten aus Miete und Pacht von Wohn- und Geschäftsräumen sowie nach dem Gleichstellungsgesetz vom 24. März 1995 die Schlichtungsv
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Wir sorgen dafür, dass Sie als Bürger darauf vertrauen können, dass die Behörden Ihre Privatheit achten und Ihre Daten schützen. Datenschutz ist: der Schutz Ihrer persönlichen Daten Ihr Recht, grundsä
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Die Dienststelle ist zuständig für den Bereich Volksrechte (Initiativen, Referenden, Volksaufträge), für die Vorbereitung und Durchführung von Wahlen und Abstimmungen, für die Publikation von kantonal