Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 91 bis 100 von 178.
  1. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vermögenslosigkeitsbescheinigung: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist nicht Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen unter Fr. 2
  2. Voraussetzungen für die Erstellung eines Inventars: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen ab Fr. 25'000 Bei Ehepaaren: Bruttovermög
  3. Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergelei
  4. Was wir tun Aufgaben der Motorfahrzeugkontrolle Die Motorfahrzeugkontrolle ist zuständig für die Zulassung von Personen und Strassenfahrzeugen sowie Schiffen zum Verkehr. Sie überprüft die Betriebssic
  5. Geschätzte Kundinnen Geschätzte Kunden Seit dem 28.1.2020 werden Ihnen die Rechnungen für die Motorfahrzeugsteuer, Schiffssteuer sowie die Pauschale Schwerverkehrsabgabe (PSVA) zugesandt. Ratenzahlung
  6. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 566/567/568. Mit Inventar und Erbenverhandlung Wurde ein Inventar erstellt, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit zur Erb
  7. Die gesetzlichen Grundlagen zur Verwirkung des Ausschlagungsbefugnis finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 571. Das Ausschlagungsformular finden Sie hier. Seitenleiste Sie befinden sich gerade
  8. Eine Erbschaft kann nach dem Tod einer Erblasserin oder eines Erblassers ausgeschlagen werden. Schlagen Sie eine Erbschaft aus, so verzichten Sie auf das Erbe. Von dieser Möglichkeit können Sie Gebrau
  9. Das Erbschaftsamt ist nach der Inventaraufnahme durch die Gemeinde zuständig für die weitere Abwicklung der Erbschaft. Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Erbschaftsämter
  10. Liegt eine Vermögenslosigkeitsbescheinigung vor, findet keine Erbenverhandlung statt. Für weitere Handlungen sind die Erben zuständig. Die Vermögenslosigkeitsbescheinigung begründet keine Ausschlagung