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  1. Mit der Agrarpolitik schafft der Bund geeignete Rahmenbedingungen, damit die Landwirtschaftsbetriebe ihre in der Verfassung (Art. 104 und 104a) festgehaltenen Aufgaben für die Gesellschaft erfüllen kö
  2. Zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen werden Bewirtschaftern und Bewirtschafterinnen von landwirtschaftlichen Betrieben Direktzahlungen ausgerichtet. Als Betrieb gilt ein landwirtschaftl
  3. Motorrad-Führerprüfungen in den Wintermonaten Während den Monaten Dezember bis März werden keine praktischen Motorrad-Führerprüfungen durchgeführt. Anmeldungen bis spätestens 15. Oktober werden noch b
  4. Die zunehmende Arbeitsbelastung in der Landwirtschaft kann zu einer Unternutzung oder der Reduktion von Pflegmassnahmen auf bestimmten Flächen führen. In der Folge treten Problempflanzen vermehrt auf
  5. Eine der Voraussetzungen zur Beitragsberechtigung für Direktzahlungen ist die Anerkennung als Betrieb bzw. als bewirtschaftende Person. Ganzjahresbetrieb in der Tal-, Hügel- und Bergzone Als Betrieb g
  6. Die Plattform GELAN ist vom 2. Februar bis zum 27. Februar 2024 zum Erfassen der Betriebsdaten geöffnet. Mit der Erfassung von Flächen und Tierdaten sowie den Details zu den neuen Direktzahlungsmassna
  7. Biodiversitätsbeiträge werden für die Förderung und den Erhalt der natürlichen Artenvielfalt und der Vielfalt von Lebensräumen ausgerichtet. Mit der Anlage von Biodiversitätsförderflächen (bis 2013: ö
  8. Das landwirtschaftliche Pachtrecht regelt das Verhältnis zwischen der Verpächterschaft als Eigentümer und der Pächterschaft als Bewirtschafter oder Bewirtschafterin eines landwirtschaftlichen Gewerbes
  9. Für jedes Landschaftsqualitätsprojekt wurden zu Projektbeginn die Landschaftseinheiten sowie die individuellen Ziele definiert und in einem Projektbeschrieb festgehalten. Der Massnahmenkatalog umfasst
  10. Die Landschaftsqualitätsbeiträge (LQB) wurden mit der Agrarpolitik 2014–2017 als neue Art der Direktzahlungen eingeführt, um attraktive Landschaften zu erhalten, zu fördern und weiterzuentwickeln. Vor