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Die Dienststelle Legistik und Justiz ist zuständig im Bereich Legistik, leitet Gesetzgebungsprojekte im Bereich Justiz und im öffentlichen Beschaffungsrecht, instruiert Verfahren (Begnadigungen, Staat
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Zivil- und Strafverfahren Eingaben der Prozessparteien an die Gerichte Die Parteien können gemäss Art. 130 Abs. 1 der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) und Art. 110 Abs. 2 der Schweizerischen
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Die amtliche Vermessung hält als Bestandteil des Grundbuches die genauen Grenzverläufe der Grundstücke fest und schafft damit die Basis zur Sicherung des Grundeigentums. Nebst den aktuellen Grundstück