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  1. Die Daten der amtlichen Vermessung müssen gemäs Art. 53 der Geoinformationsverordnung (GeoIV) bis 31. Dezember 2016 im Bezugsrahmen LV95 vorliegen. Im Kanton Solothurn werden die Daten der amtlichen V
  2. Die Grenzzeichen markieren die Grenzen im Gelände. Als Grenzzeichen werden mehrheitlich Granitsteine oder Messingbolzen verwendet. In seltenen Fällen werden Grenzpunkte auch mit Rohren, Kunststoffmark
  3. Karten und Pläne – und die digitalen Datensätze, auf denen sie basieren – sind dann nützlich, wenn sie aktuell und rechtsgültig sind. Deshalb ist es wichtig, dass diese Daten nachgeführt werden. So is
  4. 13.10.2014 Richtlinie zur Berechnung des betreibungsrechtlichen Existenzminimums (pdf, 130 KB) 23.01.2012 Ort des Pfändungsvollzugs (pdf, 183 KB) 31.01.2002 Unterschriftsberechtigung auf den Betreibun
  5. Alle hier nicht veröffentlichten Weisungen und Kreisschreiben wurden am 25.06.2012 aufgehoben. 01.12.2005 Revokation der Ausschreibungen im schweizerischen Polizeianzeiger (pdf, 42 KB) Seitenleiste Si