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  1. Bewilligungspflicht ab 2014 Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten vom 17. Dezember 2010 (RiskG; SR 935.91 ) regelt das Bergführer- und Skilehrerwesen sowie
  2. Als Jugendliche gelten Arbeitnehmende beider Geschlechter bis zum vollendeten 18. Altersjahr. Die Jugendarbeitsschutzverordung regelt den Schutz der Gesundheit, der Sicherheit und der physischen und p
  3. Bundesgesetz über den Konsumkredit vom 23. März 2001 (KKG; SR 221.214.1) Dieses Gesetz gilt nicht für: Kreditverträge oder Kreditversprechen, die direkt oder indirekt grundpfandgesichert sind; Kreditv
  4. Mittels Klick in ein Grundstück werden die Angaben zum Eigentum beim Grundbuch über eine Schnittstelle (GDBDS) abgefragt und im Web GIS Client angezeigt. Es werden Informationen zur Eigentumsform und
  5. Über einen parametrisierten Aufruf kann der Web GIS Client direkt mit den gewünschten Karten und direkt am gewünschten Ort aufgerufen werden. Zwecks besserer Lesbarkeit zeigen die Beispiele die Aufruf
  6. Der Plan für das Grundbuch ist ein aus den Daten der amtlichen Vermessung erstellter graphischer Auszug. Er ist Bestandteil des Grundbuches. Die darin festgehaltenen Grenzverläufe von Grundstücken hab
  7. Die amtliche Vermessung hält als Bestandteil des Grundbuches die genauen Grenzverläufe der Grundstücke fest und schafft damit die Basis zur Sicherung des Grundeigentums. Nebst den aktuellen Grundstück
  8. Als Hoheitsgrenzen werden die Landesgrenzen, Kantonsgrenzen und die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet. Kantonsgrenze Kantonsgrenzstein Die 791 km² grosse Grundfläche des Kantons wird von 38
  9. Den Kommissionen sind bestimmte Sachbereiche übertragen, aus denen sie alle Geschäfte zuhanden des Plenums des Parlaments vorberaten. Sie treffen die notwendigen Abklärungen, erstatten dem Kantonsrat
  10. Stress ist eine der grössten Belastungen in der heutigen Arbeitswelt. Zu den psychosozialen Risiken zählen neben Stress auch Mobbing, sexuelle Belästigung, Suchtmittelmissbrauch, Burnout und Gewalt. F