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  1. Digitalisierung braucht Datenschutz, So Info 2018 (pdf, 1.13 MB) Seitenleiste Sie befinden sich gerade in: Datenschutz / Öffentlichkeitsprinzip
  2. Mittels Klick in ein Grundstück werden die Angaben zum Eigentum beim Grundbuch über eine Schnittstelle (GDBDS) abgefragt und im Web GIS Client angezeigt. Es werden Informationen zur Eigentumsform und
  3. Über einen parametrisierten Aufruf kann der Web GIS Client direkt mit den gewünschten Karten und direkt am gewünschten Ort aufgerufen werden. Zwecks besserer Lesbarkeit zeigen die Beispiele die Aufruf
  4. Der Plan für das Grundbuch ist ein aus den Daten der amtlichen Vermessung erstellter graphischer Auszug. Er ist Bestandteil des Grundbuches. Die darin festgehaltenen Grenzverläufe von Grundstücken hab
  5. Die amtliche Vermessung hält als Bestandteil des Grundbuches die genauen Grenzverläufe der Grundstücke fest und schafft damit die Basis zur Sicherung des Grundeigentums. Nebst den aktuellen Grundstück
  6. Als Hoheitsgrenzen werden die Landesgrenzen, Kantonsgrenzen und die Grenzen der politischen Gemeinden bezeichnet. Kantonsgrenze Kantonsgrenzstein Die 791 km² grosse Grundfläche des Kantons wird von 38
  7. Den Kommissionen sind bestimmte Sachbereiche übertragen, aus denen sie alle Geschäfte zuhanden des Plenums des Parlaments vorberaten. Sie treffen die notwendigen Abklärungen, erstatten dem Kantonsrat
  8. Recht am eigenen Bild Broschüre mit Informationen zum Thema Recht am eigenen Bild Das eigene Bild: Alles, was Recht ist (pdf, 147 KB) Zu nackt fürs Internet Flyer zum Umgang mit Fotos im Internet von
  9. Fachapplikation und Web GIS Client werden über die folgenden Nachrichten der CCC-Schnittstelle funktional gekoppelt: Nachrichten Fachapplikation --> Web GIS Client «createGeoObject» Versetzt den Web G
  10. Der Begriff "Öffentlichkeitsprinzip" besteht aus folgenden zwei Elementen: Amtliche Information der Bevölkerung (§§ 7 ff. des Informations- und Datenschutzgesetzes) Gemeinden und kantonale Behörden, z