Hauptinhalt
Suche
Nichts gefunden für .
Ergebnisse einschränken
Ergebnisse einschränken
Nach Alter einschränken:
Nach Organisation einschränken:
Suchergebnisse
Zeige Ergebnisse 11 bis 20 von 769.-
Der Kantonsrat wird anlässlich seiner März-Session von folgenden Stellungnahmen des Regierungsrats zu Kleinen Anfragen Kenntnis nehmen (Stand: 06.03.2024): K 269/2023, Kleine Anfrage fraktionsübergrei
-
Mittwoch, 27. März 2024, 14.00 – 16.00 Uhr 48. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 49. RG 217/2023: Anpassungen bei den Amtsgerichten; Teilrevision des Gesetzes über di
-
Mittwoch, 27. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 46. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 46a. Beschlussfassung über die Dringlicherklärung von Vorstössen Auftrag fraktionsüber
-
Mittwoch, 20. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 41. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 41a. Beschlussfassung über die Dringlicherklärung von Vorstössen A 025/2024, Auftrag F
-
Dienstag, 19. März 2024, 8.30 – 12.30 Uhr 1. DG 018/2024: Begrüssung und Mitteilungen des Kantonsratspräsidenten 2. V 017/2024: Vereidigung von John Steggerda (SP, Trimbach) als Mitglied des Kantonsra
-
Jetzt bewerben Lehrbeginn 2024: Suchst du noch eine Lehrstelle in einem handwerklichen Beruf? Mehr Personalzeitung So! Damals und Heute Mehr In unserem neuen Flyer finden Sie alle Angebote zum Thema S
-
Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden Mit Schreiben vom 24. April 2024 wurde den Bürger- und Kirchgemeinden der Kurs Finanzplanung angeboten. Kurse für Finanzplanung mit Excel für Bür
-
Vorbereitungskurs Grundkompetenzen Personen, die Schwierigkeiten beim Lesen, Schreiben, Rechnen oder im Umgang mit digitalen Technologien haben, können im Arbeitsalltag vor Herausforderungen stehen. B
-
Kurse für Finanzplanung mit Excel für Bürger- und Kirchgemeinden Gemäss § 138 Gemeindegesetz beschliesst der Gemeinderat jährlich den Finanzplan. Die Vornahme einer solchen Finanzplanung ist für Bürge
-
Mittelschulen sind weiterführende Vollzeitschulen auf Sekundarstufe II nach der obligatorischen Schulzeit. Sie führen je nach Schultyp zu unterschiedlichen Maturitäten und ermöglichen so die Zulassung