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  1. Amtschreiberei Region Solothurn Bezirke Bucheggberg, Lebern, Solothurn und Wasseramt: Aeschi, Balm bei Günsberg, Bellach, Biberist, Biezwil, Bolken, Buchegg, Deitingen, Derendingen, Drei Höfe, Etziken
  2. Staatskalender - Telefonverzeichnis kantonale Verwaltung (pdf, 64 KB) Staatskalender - Internet- und E-Mail-Adressen (pdf, 21 KB) Staatskalender - Verzeichnis Staatskanzlei (pdf, 55 KB) Staatskalender
  3. Alphabetisierung fremdsprachige Jugendliche und Erwachsene Der neue Lehrgang von Ursula Rickli macht ernst mit der Wichtigkeit der Aussprache von deutschen Sprechlauten und kann bereits ab der Sekunda
  4. Was ist my.so.ch? my.so.ch ist die technische Grundlage, damit die Bevölkerung und die Wirtschaft mit der kantonalen Verwaltung Geschäfte abwickeln kann. Damit stellen wir sicher, dass Mitteilungen, F
  5. Eigenhändiges Testament Die Anforderungen an ein eigenhändiges Testament sind: Eigenhändige Niederschrift (Schreibmaschine oder Computer ist nicht gültig) Genaue Angabe des Datums (mit Jahr, Monat, Ta
  6. Bestattungskosten Gemäss Entscheid des Bundesgerichts haften die gesetzlichen Erben, trotz Ausschlagung der Erbschaft, für die Bestattungskosten. Konkurseröffnung Nach Ausschlagung der Erbschaft durch
  7. Voraussetzungen für die Ausstellung einer Vermögenslosigkeitsbescheinigung: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist nicht Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen unter Fr. 2
  8. Voraussetzungen für die Erstellung eines Inventars: Erblasser oder überlebender Ehegatte ist Eigentümer einer Liegenschaft Bei Alleinstehenden: Bruttovermögen ab Fr. 25'000 Bei Ehepaaren: Bruttovermög
  9. Bei einem Todesfall sind in einem ersten Schritt die Inventurbeamten der Gemeinde für die Inventaraufnahme zuständig. Nach Abschluss ihrer Arbeit werden die Unterlagen an das Erbschaftsamt weitergelei
  10. Die gesetzliche Grundlage dazu finden Sie im Zivilgesetzbuch (ZGB), Artikel 566/567/568. Mit Inventar und Erbenverhandlung Wurde ein Inventar erstellt, lädt das Erbschaftsamt zu gegebener Zeit zur Erb