Hauptinhalt

Suche

Nichts gefunden für .

Nach Alter einschränken:

Nach Organisation einschränken:

Suchergebnisse

Zeige Ergebnisse 21 bis 30 von 260.
  1. Leitung Name Funktion Frech Stefan, Dr. phil. Staatsarchivar Föhr Pascal, Dr. phil. Stv. Staatsarchivar Mitarbeitende Name Funktion Berger Tobias, M.A. Wissenschaftlicher Mitarbeiter Caveng Hanna, lic
  2. Merkblätter dienen einer einheitlichen organisatorischen Umsetzung. Es wird unterschieden zwischen Merblättern für kollektive Kurse (Art. 60 AVIG ohne Praxisfirma) und Merkblättern für Programme (Art.
  3. Individuelle Kursgesuche Das Spektrum an Bildungsmassnahmen ist dermassen breit, dass nicht jeder Kurs im Kollektivbereich abgedeckt werden kann. Deshalb besteht die Möglichkeit, durch den Besuch eine
  4. Karte ansehen Mehr Geodaten herunterladen Mehr Grundstücksinformation Mehr Geodienste Mehr Seitenleiste Aktuell 08.02.2024 Update WMS Kartenserver erfolgreich ausgerollt RSS-Feed abonnieren Amt für Ge
  5. Montag: geschlossen Dienstag - Freitag: 08:00 - 17:00 Uhr Zwischen 12.00 und 13.30 Uhr erteilt die Lesesaalaufsicht keine fachlichen Auskünfte. Die Bestellungen werden von 8.00–9.00, 9.30–11.30, 13.45
  6. Damit die Daten der amtlichen Vermessung aktuell sind, werden sie laufend nachgeführt. Der Regierungsrat hat die Nachführung der amtlichen Vermessung an 5 patentierte und im Geometerregister eingetrag
  7. Schausteller und Zirkusbetreiber sind natürliche und juristische Personen, die gewerbsmässig und an häufig wechselnden Standorten das Publikum unterhalten, indem sie ihm Anlagen zur Verfügung stellen
  8. Reisende unterstehen der Bewilligungspflicht gemäss dem Bundesgesetz über das Gewerbe der Reisenden vom 23. März 2001 (RG; SR 943.1) und der Verordnung über das Gewerbe der Reisenden vom 04. September
  9. Die Öffnungszeiten für Geschäfte wird in § 5 des Wirtschafts- und Arbeitsgesetz vom 08. März 2015 (WAG; BGS 940.11) für das ganze Kantonsgebiet einheitlich geregelt: Geschäfte dürfen von 5 Uhr bis 18.
  10. Wir haben die Aufsicht über Geschäftsöffnungszeiten, Reisendengewerbe sowie die gastwirtschaftliche Tätigkeit, den Handel mit alkoholhaltigen Getränken, die Ausübung der Sexarbeit sowie die Vermittlun